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VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00569 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aktualisierungsantrag nach Ende des Bewilligungszeitraums unbehelflich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 31.03
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung; …
Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 2 K 09.00569
Diese von der Klägerin so eindeutig nicht eingehaltene, aber nach der Gesetzesfassung strikt bindende Vorgabe für die zeitliche Anbringungsmöglichkeit von Aktualisierungsanträgen und -einreden hat der Gesetzgeber ausdrücklich geschaffen, um jeglicher nachträglicher (d.h. nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgter) Geltendmachung den Boden zu entziehen, wie sich dies aus der einschlägigen Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 11/5961, Seite 23) ergibt und in der den Beteiligten bekannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2004 (Az.: 5 C 31/03) nachvollzogen worden ist.